COVID-19 Prophylaxe-Konzept

COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung § 13 (6) besagt:

“Von Abs. 1 ausgenommen sind Zusammenkünfte zu erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, zur Erfüllung von erforderlichen Integrationsmaßnahmen nach dem Integrationsgesetz, BGBl. I Nr. 68/2017, zur Vorbereitung und Durchführung von Fahraus- und weiterbildungen sowie zu allgemeinen Fahrprüfungen und zu beruflichen Abschlussprüfungen. Dabei ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.”

Das aktuelle “COVID-19 Prophylaxe-Konzept” der ÖGS Sexualakademie, Stand 02.11.2020 gilt bis auf Widerruf.

Wir ersuchen Sie um Einhaltung und bedanken uns für Ihre Mithilfe!

Anhänge

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